Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße (Ferienreiseverordnung) und Verkehrslenkungsmaßnahmen für die Hauptreisezeit

Die Fahrzeitenbeschränkung für die im § 1 der Ferienreiseverordnung genannten Fahrzeuge gilt auch in diesem Jahr an allen Samstagen vom 1.Juli bis 31. August in der Zeit von 7.00- 20.00 Uhr.

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