Die Fahrzeitenbeschränkung für die im § 1 der Ferienreiseverordnung genannten Fahrzeuge gilt auch in diesem Jahr an allen Samstagen vom 1.Juli bis 31. August in der Zeit von 7.00- 20.00 Uhr.
Mehr erfahren Sie unter:
Die Fahrzeitenbeschränkung für die im § 1 der Ferienreiseverordnung genannten Fahrzeuge gilt auch in diesem Jahr an allen Samstagen vom 1.Juli bis 31. August in der Zeit von 7.00- 20.00 Uhr.
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