- Laut unserer Satzung können alle von der Behörde zugelassenen Fahrlehrer Mitglied des Verbandes werden.
- Der Antrag ist schriftlich zu stellen.
- Fördernde Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die Ziele des Verbandes anerkennen und unterstützen.
Vorteile:
- Mitglieder des Landesverbandes Sächsischer Fahrlehrer e.V. sind stets aktuell informiert. Sie erhalten monatlich die Fachzeitschrift „Fahrschule“, 4-mal im Jahr unsere „Fahrlehrer-Info“ für Sachsen und monatlich einen Newsletter per E-Mail. Bei Gesetzesänderungen versorgen wir unsere Mitglieder kostenlos mit der entsprechenden Fachliteratur. Die Mitglieder haben auch die Möglichkeit, sich jederzeit telefonisch Rat und Informationen einzuholen.
- Weitere finanzielle Vorteile ergeben sich für die Verbandsmitglieder aus dem Gruppenversicherungsvertrag mit der Fahrlehrerversicherung sowie aus weiteren Rahmenverträgen.
Weitere Details zu den Vorteilen einer Mitgliedschaft
Beitrag:
- Neu aufgenommene Mitglieder haben eine Aufnahmegebühr zu entrichten.
- Der Beitrag ist jährlich im Voraus bis zum 1. Februar des laufenden Geschäftsjahres zu entrichten.
- Über die Höhe des Jahresbeitrages entscheidet die Mitgliederversammlung in jedem Jahr neu.
Aufnahmegebühr: 25,00 EUR
Mitgliedsbeitrag Fahrschulinhaber/verantwortliche Leiter: 294,00 EUR
Mitgliedsbeitrag angestellte Fahrlehrer: 182,00 EUR
Mitgliedsbeitrag für angestellte Fahrlehrer, wenn der Fahrschulinhaber bereits Verbandsmitglied ist: 132,84 EUR (Mitglied erhält keine Fahrlehrer-Info und keine Zeitschrift "Fahrschule")
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihre Mitgliedschaft.
An dieser Stelle können Sie das Beitrittsformular im PDF-Format downloaden. Bitte füllen Sie es aus und schicken Sie es anschließend per FAX an: 0351 47868-12, per Post: Landesverband Sächsischer Fahrlehrer e.V., Bernhardstr. 35, 01187 Dresden, oder per Mail an: info@fahrlehrerverband-sachsen.de an uns zurück.
Beitrittserklärung Sächsischer Fahrlehrerverband (PDF)
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