Warnung vor voreiligen Vertragsschlüssen bei Internetauftritten oder Werbung

So vermeiden Sie kostspielige Rechtsstreitigkeiten!

Derzeit erreichen uns wieder verstärkt Nachrichten von Fahrschulen, die sich zu überstürzten Vertragsschlüssen haben hinreißen lassen. Dabei ist vom Gesetzgeber zu berücksichtigen, dass Fahrschulen als Unternehmer kein Widerrufsrecht haben, wie es dem Verbraucher als Solches zusteht. Bei der Gestaltung z.B. von Internetadressen mit Verwaltung der e-Mail-Accounts, wie es beispielsweise die Firma Euroweb anbietet, können insgesamt Kosten über die Vertragslaufzeit von mehreren tausend Euro entstehen.

Es gilt als Unternehmer umso mehr, sich auch das „Kleingedruckte“ in Ruhe durchzulesen und insgesamt zu kalkulieren. Bei einer Vertragslaufzeit von vier Jahren sind monatlich 150 € viel Geld. Vorherige Kündigungen des Vertrages durch die Fahrschule führen regelmäßig zum Schadensersatz. Rechtstreitigkeiten sind sehr kostenintensiv.