1 Punkt: Schwere Ordnungswidrigkeiten
Tilgungsfrist 2,5 Jahre
2 Punkte: Besonders schwere Ordnungswidrigkeiten und für Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis
Tilgungsfrist 5 Jahre
3 Punkte: Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis
Tilgungsfrist 10 Jahre
1-3 Punkte
Vormerkung, keine Information oder Maßnahme durch die Behörde; 1 Punkt Abbau durch FES möglich
4-5 Punkte
Ermahnung durch die Behörde mit Hinweis auf freiwillige Teilnahme an FES mit Abbau 1 Punkt
6-7 Punkte
Verwarnung durch die Behörde mit Hinweis auf freiwillige Teilnahme an FES ohne Abbaumöglichkeit eines Punktes
8 Punkte
Entzug durch die Behörde
Die Teilnahme erfolgt immer freiwillig. Durch die Abgabe der Teilnahmebescheinigung bei der zuständigen Führerscheinbehörde kann im Bereich von 1-5 Punkten ein Punkt abgebaut werden, unabhängig davon besuchen nicht wenige Betroffene das Fahreignungsseminar auch im Bereich von 6 und 7 Punkten, um bei angedrohten gerichtlichen Maßnahmen eine Einstellungsveränderung nachweisen zu können. Das Seminar kann nur einmal in 5 Jahren absolviert werden.
Verkehrspädagogische Teilmaßnahme Fahrschule:
2 Module zu je 90 min, zwischen 1. und 2. Modul muss eine Woche Zeit liegen, es können 1-6 Personen teilnehmen.
Verkehrspsychologische Teilmaßnahme Verkehrspsychologe:
2 Module zu je 75 min. zwischen Modul 1 und 2 muss mindestens 3 Wochen liegen.Es kann nur 1 Person teilnehmen!
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